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Notar – Dr. Michael Steiner

Im Notariat wandeln wir Ihre Gestaltungswünsche in gut lesbare Urkunden. Als Notar unterstütze ich Sie dabei zu erkennen, an was gedacht werden muss, an was gedacht werden darf und wie dieses in gesetzeskonforme, umsetzbare Regelungen gegossen werden kann.
Ob bei Grundstücks- oder Wohnungskaufverträgen, von denen vielleicht der einen oder andere meint, alles sei vorgegeben, bei Geschäftsgründungen oder bei Testamenten: Es gibt immer individuellen Gestaltungsbedarf, für den wir uns hier noch Zeit nehmen.

Wir bieten darüber hinaus professionelle Streitschlichtung unter Gesellschaftern an, wenn die Verhandlungen zu scheitern drohen. Dabei kann der Notar aus einem reichen Erfahrungsschatz in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen schöpfen.

Gestaltungsfelder: Grundstücks- und Wohnungskaufverträge. erbrechtliche Verfügungen, Anträge und Schenkungen, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (auch mit internationalem Bezug), Gründungen von GmbH und allen anderen Gesellschaftsformen.