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Erbrecht

Gestalten im Erbrecht setzt voraus, dass man auch den Eintritt unwahrscheinlicher Ereignisse einplant. Der Klassiker ist, dass nicht daran gedacht wird, dass, wenn man selbst stirbt, gar nicht mehr alle leben, die man in seinem Testament bedacht hat.
Aber man darf auch nicht glauben, dass man über seinen Tod hinaus alle Varianten vorhersehen und tief in die Gestaltungsfreiheit der Erben eingreifen könnte. Gerade scheinbar hochdurchdachte Testamente überleben oft nur wenige Tage.

Hier können wir unsere Erfahrungen aus den streitigen erbrechtlichen Auseinandersetzungen nutzen, was „hält“ und was eben nicht hält. Was sinnvoll erscheint, was erforderlich ist, und was man besser lassen sollte.

Neben der Beratung vertreten wir die, die Erben geworden sind, solche, die es sein wollen, und solche, die es lieber nicht sein wollen.