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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht begegnet uns in Berlin vor allem als Recht der GmbH. In gewisser Weise sind wir spezialisiert auf die klassische, zum Glück nur scheinbar unlösbare und unauflösbare 50/50-Gesellschafter-Situation. Wir entwickeln aber auch Lösungen im Aktienrecht und im Recht der Personengesellschaften, einschließlich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wir sind der Überzeugung, dass gerade die Erfahrung in der „Forensik“, also der gerichtlichen Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern oder der Gesellschaft mit ihren Organen, sehr hilfreich bei der (ganz friedlichen) Beratung zur Gründung einer Gesellschaft bzw. bei der Entwicklung eines passenden Gesellschaftsvertrages ist.

Beratungsfelder: Recht der Personengesellschaften, Recht der Kapitalgesellschaften, Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gründungsberatung / start-up.