Loading

Steuererklärungspflicht bei Kurzarbeit - 27.01.2021


Alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 mehr als 410,00 € Kurzarbeitergeld bezogen haben, sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet, sofern keine Vertretung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein besteht, mit Ablauf des 31. Juli 2021. Zu der Herausforderung, eine Steuererklärung abgeben zu müssen, können in einzelnen Fällen auf die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer aber auch noch Steuernachzahlungen zukommen. Zwar gilt das Kurzarbeitergeld selbst als steuerfrei. Als Lohnersatzleistung unterfällt es aber dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz, der auf das steuerpflichtige Einkommen zu zahlen ist, erhöht. Die vom Bruttolohn abgezogen Lohnsteuer reicht dann meistens nicht mehr aus, um die Einkommensteuerforderung im Voraus abzugelten, was zu Nachforderungen des Finanzamtes führt.

Dieser Artikel ersetzt keine Einzelfallbezogene Rechtsberatung und gibt nur allgemeine Hinweise zur Gesetzeslage.
Wenn Sie zu diesem Thema Beratungsbedarf haben, kontaktieren Sie uns bitte.